Riesige Aufregung: Baronin sperrte öffentlichen Weg

Dieser Zaun wurde plötzlich aufgestellt und damit Radfahrer und Fußgänger am Weiterfahren bzw. Weitergehen gehindert

In einer Nacht- und Nebelaktion wurde eine wichtige Verbindung im Perchtoldsdorfer Geh- und Radroutennetz durch einen fix montierten Zaun versperrt.  Ohne Rücksprache geschweige denn Koordination mit der Gemeinde, wie Mobilitätsgemeinderat Christian Apl in einer Aussendung anmerkt.

Der Weg wird praktisch seit Menschengedenken öffentlich genutzt und quert auf etwa zwei Meter Privatbesitz. Genau dort wurde dieser Zaun montiert. Der Abschnitt ist eine wichtige Verbindung zwischen der Petersbach-Radroute, die von West nach Ost unter der Bundesstraße verläuft (gleich neben dem Karl Wirt Hotel) und die von vielen PerchtoldsdorferInnen genutzt wird, um etwa zur U6 nach Siebenhirten zu gelangen, wo sie Anschluss ans Wiener Radwegenetz haben. Die Landesgrenze verläuft etwa 170m nördlich davon. 

 

Der Vorfall beschäftigt laut gf. Gemeinderat Apl etliche Leute seit Stunden und wird jetzt wohl gerichtsanhängig. “Dabei hätten wir auch ohne derartige, mutwillige Querschläger reichlichst zu tun. Wir haben angesichts der heraufziehenden Klimakatastrophe echt keine Zeit für solche Spielchen”, erregt sich der Grüne Gemeinderat.

Das Grundstück gehört einer Baronin (Name der Red. bekannt).

SPÖ-Gemeinderat Anton Plessl beim “Tatort”

Inzwischen wurde das Tor, von wem auch immer, weggeräumt. Foto: Anton Plessl

Inzwischen hat sich der gf. SPÖ-Gemeinderat Hofrat Mag. Anton Plessl, selbst leidenschaftlicher Radfahrer, durch den noe24.at-Artikel aufmerksam geworden, an den “Tatort” begeben und meldet folgendes: “Das Tor ist derzeit geöffnet. Es wird Aufgabe der Gemeinde sein, die Benützung des seit Generationen verwendeten Rad- und Fahrweges zu sichern. Gleichzeitig sollte auch die Attraktivität dieses sehr engen Weges erhöht werden. Ob der Errichter sein rechtswidriges Handeln eingesehen hat, oder ob erboste Radfahrer Selbstjustiz geübt haben, kann nicht gesagt werden.”

Anm. d. Red.: Auch wenn der Eigentümer/in des Grundstücks im Sinne der Allgemeinheit und des Umweltschutzes unklug gehandelt haben mag und viele verärgert hat, so muss man doch fairerweise die Frage stellen, ob in einem Rechtsstaat die Wahrung von Privateigentum (auch wenn es nur 2 m sind) wirklich rechtswidrig ist. 

Inzwischen gibt es neue Entwicklungen in diesem Fall:

gf GR Christian Apl in einer Aussendung: “Die Gutsverwaltung hat heute Sonntag per Mail mitgeteilt, dass sie den Zaun Freitag Abend selbst wieder entfernt hat. Ihr sei die Bedeutung dieser Verbindung für den Fuß- und Radverkehr nicht bewusst gewesen. Nun gilt es, etwaige offene Haftungsfragen zu klären und gemeinsam zu einer für alle gütlichen Einigung zu gelangen. Ich bin sehr zuversichtlich, dass das gelingt!”

3 Kommentare

  1. Ob die plötzliche Sperrung dieses Weges rechtswidrig ist, ist bei uns Sache der Gerichte, werte Redaktion. Da bracht sich die Redaktion keine Frage zu stellen.

    Und Baroninnen gibt es bei uns keine.

  2. Sie werden es nicht glauben, aber wir nehmen uns die Freiheit heraus, Fragen zu stellen, so viel wir wollen.
    Die Redaktion

    1. Sie dürfen Fragen soviel Sie wollen. Kompetente Antworten erhalten Sie allerdings nur von einem Gericht. Das hat mit fair gar nichts zu tun, sondern mit dem von Ihnen angesprochenen Rechtsstaat. Und der findet weder hier im Forum noch in Ihrer Redaktion statt.

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