Handymast am Rande des Wohngebiets direkt neben der A21

Brunn am Gebirge: noe24.at berichtete über einen geplanten 42 m hohen Handymasten mitten im Wohngebiet Falkensteinerweg. Alexander Biringer von der Firma Biricon IT Services übermittelte noe24.at jetzt eine detaillierte Zusammenfassung der Sachlage sowie eine Richtigstellung bezüglich des geplanten Richtfunkmastens. „Da aktuell gezielte Falschinformationen im Umlauf sind, ist es mir ein großes Anliegen, die technischen und rechtlichen Tatsachen transparent darzulegen“, schreibt Biringer. Und weiter: „Als kleiner, lokaler Dienstleister tragen wir eine hohe Verantwortung. An diesem Projekt hängen nicht nur regionale Arbeitsplätze, sondern auch die Existenz unseres Unternehmens, da wir vertragliche Zusagen einhalten müssen und uns bei Ausfällen existenzbedrohende Strafzahlungen drohen.“

1. Chronologie und Hintergrund des Projekts

  • Infrastruktur seit 2015: Von 2015 bis September 2025 betrieben wir eine Sendeanlage auf dem Überkopfwegweiser der A21 auf Höhe unseres Grundstücks. Diese sichert kritische und öffentliche Dienste, die wir aktuell über eine Interimslösung auf einem Hausdach aufrechterhalten:
    • Katastrophenschutz & Feuerwehr: Kostenloses Internet und eine krisensichere Anbindung (Blackout-Vorsorge) für die Feuerwehr Brunn am Gebirge und den lokalen Katastrophenschutz.
    • Kritische Infrastruktur: Blackout-sichere Verbindungen für eine Klinik, die Gemeinde, Logistikunternehmen und Nahversorger.
    • Gemeinnütziges Bürgernetzwerk: Anbindung an das freie Netzwerk „Funkfeuer“ (Bereich südlich des Wienerbergs bis Wiener Neudorf).
    • Unternehmen: Anbindung unserer lokalen Firmenkunden.
  • Zusagen der ASFINAG: Im Zuge der Präsentation der neuen, 9 Meter hohen Lärmschutzwand im Veranstaltungszentrum „Bruno“ wurde uns von der ASFINAG zugesichert, dass wir unseren Standort auf die neue Höhe der Wand anpassen müssten. Daraufhin gaben wir ein statisches Gutachten in Auftrag und verlängerten unsere Glasfaserverträge um weitere 5 Jahre.
  • Unerwarteter Kurswechsel (NIS2): Monate später teilte uns die ASFINAG mit, dass aufgrund der neuen NIS2-Richtlinie keine Fremdfirmen mehr auf ASFINAG-Bauwerken agieren dürfen. Man stellte uns eine Frist für einen Neubau auf Eigengrund bis Ende 2026 in Aussicht. Überraschend wurde diese Frist im September revidiert: Uns wurde ein Abbau des Überkopfmasten innerhalb von nur zwei Wochen angekündigt.
  • Abgewendete Einschränkungen: Gleichzeitig plante die ASFINAG die Enteignung und Sperrung der „Arbeitergasse“ sowie Bauverbote (1,5 Meter Freizone) auf unserem Grund. Durch unsere frühzeitige Information an die Gemeinde konnte dieses für die Öffentlichkeit nachteilige Vorhaben glücklicherweise abgewendet werden.
  • Einvernehmen mit dem Nachbarn: Um eine optisch unauffällige Lösung zu finden, einigten wir uns mit einem Nachrn auf einen Standort an der fortlaufenden Spitze seines Hauses, wo der Mast visuell kaum wahrnehmbar ist. Nach Erstellung aller Gutachten unterzeichnete der Nachbar Mitte Dezember die Einreichunterlagen.
  • Plötzlicher Umschwung: Unmittelbar nach der Einreichung bei der Gemeinde Ende Dezember distanzierte sich der Nachbar trotz des vorherigen guten Einvernehmens von der Vereinbarung und kündigte an, das Vorhaben durch alle Instanzen zu bekämpfen. Zu diesem Zeitpunkt hatten wir bereits einen fünfstelligen Eurobetrag in die Realisierung investiert. In erster Instanz wurde uns die Baugenehmigung erteilt, gegen die der Nachbar nun jedoch – unter Berufung auf unzutreffende Argumente – Einspruch eingelegt hat.

2. Faktencheck: Richtigstellung der Falschinformationen

Um den Behauptungen der aktuellen Bürgerinitiative entgegenzutreten, dürfen wir die technischen und baulichen Fakten wie folgt klarstellen:

Behauptung / MythosDie tatsächlichen Fakten
Es entsteht ein „5G-Handymast“ bzw. Mobilfunkmast.Falsch. Es handelt sich um einen reinen Richtfunkmasten. Der Mast ist statisch überhaupt nicht für die Lasten von 5G-Mobilfunkantennen ausgelegt. Es gibt keinerlei Pläne oder Versuche, dies zu ändern.
Gefahr durch großflächige Strahlung.Falsch. Richtfunk arbeitet mit extrem fokussierten Signalkeulen (Öffnungswinkel von nur 1 Grad). Das Signal wird gezielt von Punkt zu Punkt übertragen. Verstellt man die Antenne nur um 1–2 mm, ist außerhalb dieser Linie kein Signal mehr messbar.
Die Anlage gefährdet ein reines Wohngebiet.Falsch. Der Mast wird am äußersten Rande des Wohngebiets direkt neben der Autobahn errichtet – auf einem Gartengrundstück, das teilweise an die Firma Biricon IT Services GmbH vermietet ist. Ab 2028 wird der Bereich zudem durch die neue Lärmschutzwand der ASFINAG visuell abgegrenzt.
Mangelnde Sicherheit und Gutachten.Falsch. Es liegt ein lückenloses statisches Gutachten vor, welches alle relevanten Faktoren (Windlasten, Eislasten, Bodengutachten) präzise berechnet. Zudem besteht für die Errichtung und den Betrieb seit Dezember 2025 eine lückenlose Versicherung.
Die Antennen beeinträchtigen das Ortsbild massiv.Falsch. Es wird ein schlanker, sich nach oben verjüngender Gittermast in Leichtbauweise (Fachwerk mit 3 Hauptstützen) verwendet. Die einzelnen Richtfunkantennen sind mit einem maximalen Durchmesser von nur 30 cm extrem kompakt und unauffällig.

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