Das Thema Baden im Steinbruchsee in Kaltenleutgeben beschäftigt weiterhin engagierte Naturliebhaber. Jetzt ist der Verein SeeGemeinschaft mit einem neuen Nutzungskonzept an die Öffentlichkeit gegangen. Der Verein setzt sich seit mehreren Jahren dafür ein, naturverträgliches Schwimmen im Steinbruchsee rechtlich zu ermöglichen und die ehemalige Lagerwiese am Seeufer wieder für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Kleiner Pferdefuß: Man muss Mitglied beim Verein werden, was allerdings jeder und jedem offenstehe, wird behauptet. Jahresbeitrag: 50 EUR bzw. 30 EUR ermäßigt. Jedes Vereinsmitglied kann jeden “Fremden”, also Nicht-Vereinsmitglied”, vom Platz verweisen. Wie das in der Praxis aussehen soll, darauf darf man gespannt sein.

Der Steinbruchsee – auf dem Gemeindegebiet von Kaltenleutgeben, im Grundeigentum von Perchtoldsdorf –
wurde im Juni 2016 auf Antrag der Marktgemeinde Perchtoldsdorf vom Amt der NÖ Landesregierung zum Naturschutzgebiet erklärt und mit dem bereits bestehenden Naturschutzgebiet Teufelstein verbunden.
Während der Corona-Pandemie gewann der See an Bekanntheit, ein naturverträgliches Ausmaß an Besuchern wurde überschritten. Die beliebte Besucherzone wurde folglich durch bauliche Maßnahmen unzugänglich gemacht.

Die SeeGemeinschaft – eine Gruppe von Bürgern mit langjährigem Bezug zum Steinbruchsee – hat das Ziel, die Natur zu schützen und gleichzeitig in enger Kooperation mit den Behörden allen Interessierten
naturverträgliches Schwimmen zu ermöglichen. Ziel ist eine gesetzeskonforme und gute Lösung für Mensch und Natur.
Abgespeckte Variante mit maximal 150 Badegästen pro Tag
Die Nutzung von in Naturschutzgebieten gelegenen Oberflächengewässern zum Baden stelle rechtlich kein Problem dar, so die SeeGemeinschaft, die (Bade-)Nutzung eines Gewässers sei eine rein wasserrechtliche Angelegenheit und nicht Gegenstand des Naturschutzes. Aus gewässerökologischer Sicht sei eine Badenutzung grundsätzlich unproblematisch. Die Gemeinde Perchtoldsdorf könne, so die Behauptung der SeeGemeinschaft, als Besitzerin des Privatgewässers das Schwimmen – im geringfügigen Ausmaß – gestatten, ohne dass dazu eine wasserrechtliche Bewilligung erforderlich sei. Aus Sicht der SeeGemeinschaft ist ein geringfügiges Ausmaß bei einer Besucherzahl von maximal 150 Personen pro Tag (arithmetisches Mittel) jedenfalls gegeben. Der See soll vorrangig zum sportlichen Schwimmen benutzt werden. Der Aufenthalt am Ufer soll möglichst ruhig stattfinden.
Nur ein Drittel des Sees zum Schwimmen
In Anlehnung an die lediglich als Empfehlung zu verstehende ÖNorm zur Badegewässernutzung (ÖNORM M 6230) soll nur ein Drittel der Wasseroberfläche des Sees zum Schwimmen benutzt werden, zwei Drittel bleiben als Regenerationszone von den Schwimmenden unberührt.
Die Anzahl der gleichzeitig am See anwesenden Personen könnte vom Verein gemäß den Anordnungen der Behörde bzw. nach Übereinkunft mit der Gemeinde Perchtoldsdorf gedeckelt werden, sodass keine oder eine maximal geringfügige Beeinträchtigung des Gewässers sichergestellt ist.
Vereinsmitglieder können prinzipiell alle Personen mit Wohnsitz in Österreich werden. Zwei WC-Kabinen (Bio-Klos) sowie sturmsichere Müllbehälter sollen zur Verfügung gestellt werden. Ein eigener Verhaltenskodex ist von den Besuchern einzuhalten.
Nach einer Testsaison sollen die gesammelten Erfahrungen mit den Gemeinden Perchtoldsdorf und Kaltenleutgeben evaluiert werden, um zukünftig einen Routinebetrieb zu ermöglichen.
Anfragen an office-seege@googlegroups.com.