Gegen den UVP-Bescheid (Umweltverträglichkeitsprüfungs-Bescheid) im Zusammenhang mit dem viergleisigen Ausbau der Südbahn zwischen Meidling und Mödling haben jetzt drei Bürgerinitiativen, darunter auch jene von Gemeinderätin Gabriele Wladyka aus Perchtoldsdorf, Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht eingebracht.

Auf insgesamt 21 Seiten werden detailliert die Einwendungen gegen das ÖBB-Projekt aufgelistet. Kritisiert werden u.a. fehlerhafte Beurteilungen der Fachgebiete Eisenbahnwesen, Lärm-Erschütterung, Luft und Klima, Humanmedizin, Ökologie, Agrarwesen, Boden und Fläche, Forstwesen, Wald und Wildökologie.
Außerdem werden die Unvollständigkeit des Ermittlungsverfahrens und mangelhafte bzw. fehlende Bescheidbegründung angeführt.
Abschließend heißt es in der Beschwerde: “Im Gesamtergebnis ist das eingereichte Vorhaben der Projektwerberin somit in Hinblick auf die Schutzgüter “Mensch, Tier, Pflanze, Lebensraum und Planet” als grob gesundheits, – natur,- klima,- und lebensraumschädigend zu qualifizieren.
Die vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen sind nicht im Geringsten geeignet, den massiven Eingriff in die angeführten Schutzgüter in der erforderlichen Form zu kompensieren.
Somit ist das gegenständliche Vorhaben aus rechtlicher Sicht keinesfalls umweltverträglich und daher in dieser Form nicht genehmigungsfähig; der angefochtene UVP-Bescheid ist daher mit Rechtswidrigkeit belastet.“