Bürgermeisterin Kö über den Ausbau der Südbahn: Warum die Bürgerliste nicht in der Arbeitsgruppe der Gemeinde vertreten sein kann

In einer Mail an noe24.at begründet die Perchtoldsdorfer Bürgermeisterin Andrea Kö die Position der Marktgemeinde zum Thema UVP-Verfahren beim Ausbau der Südbahnstrecke:

“Der Ausbau des öffentlichen Verkehrs ist zu unterstützen und nicht zu verhindern. Diese Vorgehensweise wurde auch in einem Positionspapier der Marktgemeinde Perchtoldsdorf festgehalten.

Selbstverständlich muss beim Ausbau auf die Bedürfnisse von Perchtoldsdorf Rücksicht genommen werden. Das ist und war uns stets ein großes Anliegen – das änderst sich auch beim UVP-Verfahren nicht.

In den letzten 2 Jahren hatte ich bereits einige Gespräche mit Vertretern der ÖBB und auch mit Anrainern, die ganz gezielt ihre Anliegen geäußert haben. Es waren konstruktive Gespräche, wo schlussendlich auch Lösungen entstanden sind. Genau so soll sich die Situation im UVP-Verfahren verhalten – nämlich sachliche und konstruktive Gespräche und Einwendungen. Eingeladen sind Vertreter der Fraktionen, die auch Mitglieder im Mobilitätsausschuss sind. Koordiniert wird die Arbeitsgruppe vom zuständigen Referenten Vizebürgermeister Christian Apl. Bedauerlicherweise hat die FPÖ keinen Sitz im Ausschuss. Sowohl die Bürgerliste als auch die FPÖ haben im November 2022 zu einem Pressetermin eingeladen, wo sie sich gegen den 4gleisigen Ausbau ausgesprochen haben.

Die Bürgerliste hat bereits zu Demonstrationen aufgerufen und offensichtlich bereits eine Bürgerinitiative gegen den Ausbau durchgeführt und die notwendige Anzahl Stimmen erreicht, um Parteienstellung im UVP-Verfahren zu erhalten.

Wenn die Bürgerliste auch in der Arbeitsgruppe der Marktgemeinde vertreten wäre, wäre das unvereinbar, da sie nicht 2x Partei sein kann. Warum?

Die PBL hat sich für die Bürgerinitiative mit dem Ziel, den Ausbau zu verhindern, entschieden. Das ist ihr gutes Recht. Somit kann die PBL nicht gleichzeitig in der Arbeitsgruppe der MGP mitarbeiten. Das ist ein nicht zu akzeptierender Interessenskonflikt.

Unsere Ziele sind:

– die Durchsetzung der in der Resolution des GR festgehaltenen Position der MGP, die den Ausbau grundsätzlich befürwortet;

– die Erreichung möglichst vieler Forderungen aus der Stellungnahme, die die MGP an die Behörde vor Einleitung des UVP-Verfahrens gesendet hat.”

 

 

Ein Kommentar

  1. Die Frau Bürgermeisterin scheint das UVP-Gesetz nicht zu kennen. Gem. § 19 haben sowohl Gemeinden als auch Bürgerinitiativen mit 200 Unterschriften Parteistellung. Ich kann natürlich sowohl die Gemeinde als auch eine Bürgerinitiative vertreten, ich kann auch zusätzlich noch eine eigene Stellungnahme abgeben. Im UVP Gesetzt steht kein Wort davon, dass das nicht möglich wäre. Im Gemeidebutget sind 100.000 Euro für Rechtsanwalt und Gutachter diesbezüglich vorgesehen, was passiert damit? Dürfen wir das nicht erfahren?

Kommentare sind geschlossen.