Für Geringverdiener: Gratiszugang zum Brunner Kulturleben

Brunn am Gebirge: Ab 1. Jänner 2024 ist der Kulturpass auch in der Marktgemeinde Brunn am Gebirge gültig. Menschen mit geringem Einkommen wird so österreichweit der Zugang zu Kulturveranstaltungen ermöglicht. Das Ansuchen erfolgt über die Caritas St. Pölten. (Caritas St. Pölten, Hasnerstraße 4, 3100 St. Pölten, Tel. +43 2742/84450, info@stpoelten.caritas.at).

Verkünden die Teilnahme am Kulturpass, der ab 1. Jänner 2024 auch in Brunn gültig sein wird: Bürgermeister Dr. Andreas Linhart und gf GRätin Kulturreferentin Renate Feiks. © Gemeinde Brunn/Johanna Hoblik

Mit dem Kulturpass erhalten Menschen mit geringem Einkommen österreichweit freien Eintritt zu zahlreichen Kulturveranstaltungen in teilnehmenden Gemeinden. Der Kulturpass gilt längstens ein Jahr ab Ausstellungsdatum, ist nicht übertragbar und nur in Verbindung mit einem Lichtbildausweis gültig.

Einen Kulturpass kann beantragen, wer – Stand Juni 2023 – nicht mehr als 1.392 EUR monatlich netto verdient, bzw. bei Familien mit zwei Kindern darf die monatliche Einkommensgrenze netto nicht 2.923 EUR (12 x jährlich) übersteigen.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme eines Kulturpasses ist, dass die jeweilige Veranstaltung vom Kulturreferat der Gemeinde durchgeführt wird, dass man sich spätestens drei Tage vor der Veranstaltung für eine Karte anmeldet und dass noch freie Plätze vorhanden sind. Pro Veranstaltung werden maximal vier Karten in der Kategorie 2 reserviert.