Section Control und mehr Lärmschutz auf der A21

V.l.n.r.: Die BürgermeisterInnen Helmut Kargl, Andrea Kö, Dr. Andreas Linhart, Erich Moser und LAbg. Martin Schuster, Foto: Johanna Hoblik

Weit über 100.000 Fahrzeuge passieren täglich die A 21 im Bereich zwischen Hinterbrühl und Perchtoldsdorf. Nunmehr wurde von den Gemeinden Perchtoldsdorf, Brunn am Gebirge, Hinterbrühl und Gießhübl eine gemeinsame, einstimmig beschlossene Resolution „Section Control auf der A21 und Erweiterung des Lärmschutzes“ an die zuständige Bundesministerin Leonore Gewessler übergeben.

Die betroffenen Kommunen einigten sich auf einen Forderungskatalog, dessen Umsetzung zu einer spürbaren Reduktion der Belastungen auf dem steilsten Autobahnabschnitt Mitteleuropas führen soll. Als Lösung wird in diesem Abschnitt eine „Section Control“ zur flächendeckenden Einhaltung des Geschwindigkeitslimits von 80 km/h für PKW und 60 km/h für LKW angesehen.

„Eine Evaluierung der jetzt schon erheblich überschrittenen Lärmgrenzwerte zwischen dem Knoten Vösendorf und der Gemeinde Hinterbrühl,“ fordern Bürgermeisterin Andrea Kö und ihre Kollegen Andreas Linhart, Helmuth Kargl und Erich Moser. „Die Sanierung der Lärmschutzwände nach neuestem Stand der Technik, auch mit Vorkehrungen für Nutzung mit Photovoltaik, und eine entsprechende Anpassung des Lärmschutzes auf dem Abschnitt Vösendorf bis Hinterbrühl ist dringend geboten“, ergänzt Landtagsabgeordneter Martin Schuster.

Eine der wichtigsten Verkehrsadern Österreichs, die A21-Wiener Außenringautobahn berührt mit einem der steilsten Autobahnabschnitte des Landes diese gesamt rund 36.400 Einwohner zählenden Gemeinden. Die drastische Erhöhung des Verkehrsaufkommens in den letzten Jahren führte zu einer besorgniserregenden Lärmbelastung sowie Emissionssteigerung und zu einer starken Zunahme des Unfallgeschehens. Gerade in diesem Abschnitt der A21 müssen Polizei, Feuerwehren und Rettungen erschreckend oft zur Bergung von Unfallopfern ausrücken. Die Kontrolle des Geschwindigkeitsniveaus kann durch die drei vorhandenen stationären Radarstationen nicht gewährleistet werden.