
Feuerwerke, Silvesterraketen und Knallkörper haben bekannterweise negative Auswirkungen auf Natur, Umwelt und Lebensqualität. Hierbei geht es nicht nur um die erhebliche Unfallgefahr für Menschen bei unsachgemäßer Hantierung der Feuerwerkskörper. Besonders betroffen, vor allem durch den anhaltend hohen Lärmpegel, sind viele Tiere in der freien Natur ebenso wie unsere Haustiere. Ein Großteil unserer Hunde gerät in Panik und Wildtiere werden so verschreckt, dass sie oftmals nicht mehr ihre Wege zu den Futterstellen finden.
Nicht zu vergessen sind die nachhaltigen Folgen für die Umwelt. Die durch Pyrotechnik freigesetzte Menge an Kleinstpartikeln übertrifft mittlerweile die vom Straßenverkehr verursachte Feinstaubbelastung. Besonders nachteilig wirkt sich dies im bebauten Ortsgebiet, aber auch in Naturschutzgebieten wie der Heide aus. „Rechtzeitig vor den Silvesterfeierlichkeiten erinnere ich eindringlich an das Feuerwerksverbot,“ so Bürgermeisterin Andrea Kö mit einem Hinweis auf die geltende Gesetzeslage. „Außerdem werden wir keine Ausnahmeregelungen seitens der Marktgemeinde erteilen“, betont Kö.
Gemäß Pyrotechnikgesetzes 2010 ist die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 (Kleinfeuerwerke) im Ortsgebiet verboten – also auch solcher, die etwa im Garten bei einer Familienfeier gezündet werden. Bei der Kategorie F2 handelt es sich um jene Feuerwerkskörper, die eine geringe Gefahr darstellen, etwa Knallkörper, Silvesterraketen, Lichter-batterien, Römische Lichter, Feuerräder, oder Feuertöpfe. Pyrotechnische Gegenstände der Klasse F2 dürfen an Personen unter 18 Jahren weder abgegeben noch von diesen verwendet werden. Feuerwerke der Kategorie F3 dürfen an Personen ohne behördlichen Be-willigungsbescheid gar nicht verkauft bzw. überlassen werden. Hier wäre eine Bewilligung der Bezirkshauptmannschaft erforderlich.
