
Perchtoldsdorf: Wie ausführlich berichtet, wurde voriges Jahr in der Hochstraße 42 illegal ein altes Haus abgerissen. Das Haus befand sich in der Schutzzone “erhaltenswürdiges Altortgebiet”. Die Strafe für so eine Vorgangsweise beträgt maximal 15.000 Euro.
Die Baubehörde forderte einen Wiederaufbau in der gleichen Form, doch das Landesverwaltungsgericht hat entschieden: Weil schon alles weg ist, ist der “Konsens erloschen” und daher steht es dem Bauwerber frei, was er baut. Er kann natürlich auch die Vorschrift, dass Höfe nicht verändert werden dürfen, ignorieren, weil der Hof ja schon weg ist.
Das macht auch Gemeinderätin Gabriele Wladyka von der Bürgerliste wütend.
Sie schreibt: “In der Gemeinderatssitzung am 12.12.2025 wurde zudem auf Antrag von Vizebürgermeister Tony Platt die Bausperre mit Geschoßflächenzahl maximal 1,3 aufgehoben, sodass dort nun wieder die Geschoßflächenzahl 1,8 (maximale Ausnützung des Bebauungsplanes) gilt. Weiters wurde die Bausperre, die gefordert hat, dass im hinteren Bauwich eine Erdüberdeckung von mindestens 1 m aufgebracht werden muss, auf Antrag des Vizebürgermeisters abgeändert, sodass sie bei 25% Bebauungsdichte nicht gilt. Änderungsvorschläge der Bürgerliste wurden leider nicht umgesetzt.
Das bedeutet, dass hier der komplette Garten mit einer Tiefgarage versiegelt werden kann ohne Erdüberdeckung.
Sieht soooo der Schutz der Gärten und Grünflächen aus, der vor der Wahl von der ÖVP versprochen wurde? Für den Bauwerber war jedenfalls dieser illegale Abriss ein voller Erfolg!”
Und das sagt Vizebürgermeister Tony Platt:
“Dass die Bauwerberin der Hochstraße 42 Gesetzeslücken ausnützt und sich durch den nicht genehmigten Abriss in unmoralischer Weise Vorteile verschafft hat, ist ausgesprochen ärgerlich. Ebenso wie das in Relation unverhältnismäßig geringe maximale Strafausmaß und das Urteil des Verwaltungsgerichts.. Das gefällt mir auch nicht, kann ich aber nur zur Kenntnis nehmen.
Auch wenn das Vorgehen der Bauwerberin in der Hochstraße 42 alles andere als korrekt war, kann die Antwort nicht eine „maßgeschneiderte“ Bausperre sein, um sie so zu „bestrafen“. Bausperren sind kein Werkzeug , um „persönliche Vorlieben“ umzusetzen und nach persönlichem Gutdünken Projekte zu verhindern, wie das die Bürgerliste immer wieder versucht.
Was die Bürgerliste, Frau Wladyka, bei der Aufhebung der Bausperre „unter den Tisch fallen“ lässt: Die Bausperre „Geschossflächenzahl 1,3“ wäre im März 2026 ersatzlos ausgelaufen. Die Sinnhaftigkeit dieser Bausperre habe ich immer in Frage gestellt und seinerzeit auch dagegen gestimmt.
Die Abänderung der Bausperre betreffend die „Überdeckung unterirdischer Bauwerke“ wurde von der Bürgerliste, namentlich Frau Wladyka, vehement gefordert, weil sie damit ermöglichen wollte, ein anderes, ihr genehmes Projekt umzusetzen.
Und das bringt uns genau zum heiklen Punkt: als verantwortlicher Politiker kann man nicht nach Gutdünken entscheiden, welche Projekte man mag und ermöglicht und welche man nicht mag und verhindert. In diesem Zusammenhang auch wissenswert: die Bauwerberin in der Hochstraße 42 ist die gleiche wie die Projektbetreiberin, gegen die Frau Wladyka auch in Breitenfurt zu Felde zieht.”
Kommentar von Gabriele Wladyka:
Da die Bausperre mit GFZ maximal 1,3 im März 2026 ausgelaufen wäre, habe ich gefordert, eine neue Bausperre mit Bebauungsdichte maximal 40% zu beschließen, was eine ähnliche Wirkung gehabt hätte. Bezüglich der Bausperre mit der Überdeckung von unterirdischen Bauten habe ich eine Teilaufhebung vorgeschlagen für das Areal am Tryhel, damit der Bau der Sozialwohnungen endlich starten kann.
Ein weiterere Vorschlag war, diese Bausperre aufs Bauland-Kerngebiet zu beschränken. Leider war Herr Platt hier beratungsresistent. Oder er findet es einfach super, wenn dort alles zubetoniert wird und eine Tiefgarage den Garten ersetzt.
Herr Tony Platt läßt sich ja neuerdings bezüglich Ortsentwicklung von Architekten und Planungsfirmen beraten. So zB von Andreas Hawlik, der den Riesenbau in Breitenfurt plant und auch in Perchtoldsdorf sehr aktiv ist.
Ob das im Sinne der Bürger ist, wenn diejenigen, die dann an den Projekten verdienen, bei der Gestaltung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes zu Rate gezogen werden?
Kommentar von Anton Plessl
Die Position von Gemeinderätin Wladyka betreffend die unterschiedliche Behandlung der Bausperren ist berechtigt und für mich nachvollziehbar. Sie ist im Sinne der Gemeinde und der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Die Aufhebung der angesprochenen Baussperre ermöglicht die Errichtung von zahlreichen geförderten Wohnungen und bringt der Gemeinde Einnahmen von mehreren 100.000 €.
Der großzügige Ausbau in der Hochstraße 42 – eine Baussperre hätte dies verhindern können – hat keinerlei Vorteile für die Gemeinde, sie bringt sogar mehr finanzielle Belastungen. Die Erfahrung zeigt, dass derartige freifinanzierte Wohnungen nur von „Zweitwohnsitzern“ belegt werden. Für diese erhält die Gemeinde vom Bund keinen Cent.
In den letzten 20 Jahren ist die Zahl der Wohneinheiten um 20 % gestiegen, die Zahl der „Zweitwohnsitzer“ von 3000 auf 3700. Dies ist auch eine der Gründe für die finanzielle Schieflage der Gemeinde.
