Oppositionsparteien demonstrierten gegen Gartenzerstörung

Die Politiker Christian Apl (Grüne), Gabriele Wladyka (Bürgerliste), Alexander Murlasits (FPÖ), Andreas Koller-Garber (Grüne), Claus Herza (SPÖ), Martha Günzl (Grüne) und Helmuth Kittinger (Bürgerliste) demonstrieren zusammen mit Bürgern

“Keine Umwidmung aus Gefälligkeit! Auch die Perchtoldsdorfer Gärten gehören geschützt!” Unter diesem Motto demonstrierten am 23. Juni SPÖ, Grüne, FPÖ und Bürgerliste Wladyka, also fast alle Perchtoldsdorfer Oppositionsparteien, gemeinsam mit verärgerten Bürgern für den Erhalt des Bürgerspitalgartens und gegen dessen Umwandlung in einen Parkplatz

Wie berichtet,  gibt es massive Probleme im Zusammenhang mit dem geplanten Neubau in der Beatrixgasse 5. Da das Bauvorhaben die Perchtoldsdorfer Trinkwasserversorgung gefährdet, versucht die Gemeinde offenbar immer noch, dem Bauträger seine Investition zu retten. Der neueste Vorschlag, den Garten der gemeindeeigenen Wohnhausanlage in der Beatrixgasse 2 für die nötigen Kfz-Abstellflächen zu Verfügung zu stellen, rief umgehend breitesten Widerstand auf den Plan. 

Rund 60 Menschen kamen zur Demo in die Beatrixgasse

„Kein Wunder“, meint der Grüne Ortsgruppensprecher Christian Apl, „niemand sieht ein, wieso einem privaten Bauträger das Risiko auf Kosten aller anderen abgenommen werden soll. Sonst ist man mit der Risikoabwälzung auch nicht gerade zimperlich. Jede kleine Veranstaltung bekommt mit der Genehmigung jede Menge Auflagen, damit das Risiko immer hübsch beim Veranstalter bleibt und keinesfalls bei der genehmigenden Behörde. Es ist geradezu unvorstellbar, dass die Österreichischen Gesetze das in einem derart gravierenden Fall von Gefährdung der öffentlichen Wasserversorgung nicht hergeben sollten.“ 

Tatsächlich steht genau das im Wasserrechtsgesetz: wenn die öffentliche Wasserversorgung gefährdet ist, kann einem Bauvorhaben die Genehmigung versagt bzw. entsprechende Auflagen erteilt werden, um eben eine Gefährdung der Wasserversorgung hintanzuhalten. Diese Auflagen können zB vom Nachweis der technischen Machbarkeit, einen entsprechenden Versicherungsnachweis über eine Bankgarantie bis zur Erstellung eines umsetzbaren, zertifizierten Notfallplans reichen.