Perchtoldsdorf: Wieder einmal herrscht Aufregung bei der Perchtoldsdorfer Bürgerliste von Gabriele Wladyka. Die Gemeinderätin wittert Gefahr in Verzug bei einer knapp 350 m2 großen Grünfläche samt Bankerl hinter dem ehemaligen Bahnhofsgebäude (der alten Straßenbahnlinie 360) Am Rain, zwischen Brunner Gasse und Herzogbergstraße, gegenüber vom Lidl. Dort ist eine Umwidmung der Parzelle 2843/9, die der Perchtoldsdorfer Immobilien GmbH und damit indirekt der Gemeinde gehört, von Verkehrsfläche in Bauland-Kerngebiet geplant. “Es gibt Bestrebungen, diese Grünfläche mit der Parzelle des Bahnhofsgebäudes zusammenzulegen, um das Ganze möglichst gewinnbringend an einen Bauträger zu verkaufen. Ein Bauträgerklotz mit sechs Wohnungen wäre dann möglich”, so befürchtet Wladyka. Sie fordert eine Umwidmung in Grünland, wie bei allen angrenzenden Grundstücken, und die Beibehaltung der Nutzung für die Öffentlichkeit. Außerdem wünscht sie sich, dass dort auch noch weitere Bäume gepflanzt werden.
Einen diesbezüglichen Antrag will ihre Fraktion bei der Gemeinderatssitzung am 12. Dezember einbringen. Bei einer Demonstration von Anrainern am Samstag (23.9.), die trotz Schlechtwetter relativ gut besucht war, lud sie alle ein, noch einmal vor dem Rathaus zu demonstrieren.
Zur Demo eingeladen war auch ÖVP-Gemeinderat Wolfgang Hussian, der für Immobilien und Finanzen der Gemeinde zuständig ist. Er legte die Position der Gemeinde dar: “Wir haben in Perchtoldsdorf verschiedene Wohnhausanlagen, die alle thermisch saniert gehören. Wir konzentrieren uns dabei auf Anlagen, die Sinn machen. Diese Anlage hier war eine Wohnhausanlage mit vier Wohnungen, es hat ein Schimmelproblem gegeben.” Eine Sanierung des Hauses, das seit zwei Jahren unbewohnt ist, hält Hussian für unrealistisch. Die Gemeinde könnte, so der Verdacht der Anrainer, durch den Verkauf der Liegenschaft Geld in die (marode) Gemeindekasse fließen lassen.
Bürgerliste und Anrainer gehen davon aus, dass die geplante Umwidmung Verkehrsfläche in Bauland-Kerngebiet mit großer Wahrscheinlichkeit verfassungswidrig ist, da sie gegen das Gleichheitsprinzip verstoße. Die anschließenden Parzellen haben nämlich alle eine Grünlandwidmung in diesem Bereich. Daher haben die Anrainer die Möglichkeit, bei einem eventuelle Bauverfahren bis zum VfGH zu gehen, sodass wohl jeder Bauträger vom Kauf Abstand nehmen wird.
Man wird sehen, wer in diesem Fall die besseren Nerven bzw. den längeren Atem hat.