Ex-Bürgermeister Martin Schuster klagt Gemeinderätin Gabriele Wladyka

Perchtoldsdorf: Zwei allerbeste Freunde waren die beiden noch nie und werden es wohl auch nie werden. Ex-Bürgermeister und NÖ-LAbg. Martin Schuster hat jetzt Klage gegen die geschäftsführende Gemeinderätin Gabriele Wladyka eingereicht. Der Grund: Schuster fühlt sich seit geraumer Zeit als Opfer von Verunglimpfungen und rufschädigenden Äußerungen seitens Wladyka. Im konkreten Fall geht es um eine bereits zehn Jahre zurückliegende Bauwidmung in der Perchtoldsdorfer Ottogasse, einem Grundstück in bester Lage. Wladyka warf dem Ex-Bürgermeister vor, bei einer falschen Grundlagenforschung seitens des Planungsbüros mitgespielt und somit erreicht zu haben, dass der Gemeinderat eine Bebauungsplanänderung zugunsten des seinerzeitigen Verkäufers des Grundstücks durchgeführt hat. Dadurch konnte das Grundstück parzelliert und teuer verkauft werden.

Fühlt sich in seiner Ehre verletzt: Ex-Bürgermeister Martin Schuster

Die beklage Partei, also Wladyka, hätte in Postings am 17. Februar 2023 auf Facebook behauptet, so die Klageschrift, dass Schuster als Bürgermeister das beauftragte Planungsbüro dazu aufgefordert habe, falsche Angaben betreffend die Änderung des Bebauungsplanes zu tätigen und in weiterer Folge den Gemeinderat getäuscht und belogen habe, sodass dieser letztlich seine Zustimmung zu den Änderungen gegeben habe. Außerdem hätte Wladyka behauptet, dass diese lukrativen Fehler vermutlich kein Zufall seien.

Kämpft gegen alles, was mit Bauten zu tun hat: Geschäftsführende Gemeinderätin Gabriele Wladyka

Schuster fühlt sich in seiner Ehre verletzt. In der Klageschrift heißt es wörtlich: “Mit dieser Behauptung belastet sie (Wladyka) die klagende Partei (Schuster) schwer. Nicht nur, dass die öffentlich getätigten Aussagen die klagende Partei in ein äußerst schlechtes Licht rücken; sie bezichtigt die klagende Partei, dadurch eine Straftat begangen zu haben, welche eine Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren vorsieht.”

Gabriele Wladyka gegenüber noe24.at: “Ich habe nicht behauptet, dass Martin Schuster das Planungsbüro dazu aufgefordert hätte, wie es in der Klage steht, sondern ich habe geschrieben, dass er ‘mitgespielt’ hat.”

Man darf gespannt sein, wie das Gericht den Unterschied zwischen “mitspielen” und “auffordern” werten wird.