Rathaus-Opposition wirft der ÖVP Gefälligkeitsumwidmung bei neuer Wohnhausanlage vor

Spontankundgebung der Perchtoldsdorfer Grünen. V.l.n.r.: Elisabeth Apl-Werner, Martha Günzl, Andrea Kucera, Petra Deli-Kolros, Sonja Reiselhuber-Schmölzer, Andreas Koller-Garber, Christian Apl. Foto: Peter Kolros.

Perchtoldsdorf. Aufregung herrscht bei den Oppositionsparteien über den geplanten Bau einer Wohnhausanlage in der Beatrixgasse 5 neben dem Kulturzentrum. SPÖ, Grüne und die Bürgerliste Wladyka wittern eine Gefälligkeitsumwidmung seitens der schwarzen Rathausmehrheit zugunsten des Bauwerbers, der Firma Real Estate Development.

Der Hintergrund: Die Baufirma plant 17 Wohnungen und 33 Garagenplätze. Das Problem: Der Bauwerber kann die rechtlich vorgesehenen 33 Auto-Stellplätze nicht, wie geplant, in einer rund 4 m unter der Oberfläche gelegenen Tiefgarage unterbringen, sondern nur im Erdgeschoß. Zum einen wegen des Grundwasserspiegels in 2 m Tiefe, zum anderen aufgrund des benachbarten Brunnens, der in Spitzenzeiten 50% des Perchtoldsdorfer Wasserbedarfes abdeckt. Daher hatte das von ihm geschleifte vormalige Haus auch keinen Keller. Liegenschaftsreferent gfGR Anton Plessl von der SPÖ: „Der Bauwerber müsste daher eine wasserdichte Wanne errichten. Darüber hinaus müsste er zum Schutze der benachbarten Quelle Auflagen erfüllen. Beides verteuert das Bauvorhaben beträchtlich.“

Um dem Bauwerber diese hohen Kosten zu ersparen, soll die Bebauungsmöglichkeit so geändert werden, dass er sich das Untergeschoß erspart und trotzdem 17 Wohnungen mit den vorgeschriebenen Stellplätzen errichten kann. Was durch ermöglicht werden würde, dass man die Bauklasse von II auf III (11 m Höhe) erhöht und dadurch ein zusätzliches Stockwerk bekommt. Somit soll mit Einverständnis der ÖVP-Rathausmehrheit die Fläche, die verbaut werden darf, von derzeit 650 m² auf 860 m² vergrößert werden. „Die Erhöhung der Gebäudehöhe ist in diesem Zusammenhang vertretbar, da das benachbarte Kulturzentrum ebenfalls diese Gebäudehöhe aufweist“, heißt es im Rathaus.

Im Gegenzug zur Umwidmung, von der Opposition eben “Gefälligkeitswidmung” genannt,  soll der Grundstücksbesitzer einen zivilrechtlichen Vertrag mit der Gemeinde Perchtoldsdorf abschließen, der die Errichtung eines Kellergeschoßes zur Sicherstellung des Trinkwassers verbietet.

Das stößt der Opposition gewaltig auf. Helmuth Kittinger von der Bürgerliste Waldyka: „Wir sind gegen diese Hilfestellung zur Gewinnmaximierung! Die Sicherung des Trinkwassers liegt im öffentlichen, in unserem Interesse, da braucht es einen derartigen Deal nicht!  Es ist nicht Aufgabe der Gemeinde, gewinnorientierten Einzelinteressen willfährig Vorschub zu leisten!“

Christian Apl von den Grünen: „Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen: Ein Bauwerber reicht einen Plan für ein Bauprojekt ein und es stellt sich heraus, dass dieses Vorhaben die halbe Wasserversorgung von Perchtoldsdorf gefährden würde. Daraufhin wäre zu erwarten gewesen, dass das Projekt abgelehnt und der Bauwerber aufgefordert wird, ein Projekt einzureichen, das auf die Gegebenheiten Rücksicht nimmt. Nicht so in Perchtoldsdorf. Damit der Bauwerber sein ursprünglich geplantes Volumen umsetzen kann, wird eine Bebauungsplanänderung angestrebt. Und das, obwohl bekannt gewesen sein muss, dass die Gemeinde auf dem Nachbargrundstück eine Wasserversorgungsanlage betreibt.“

Noch bis 15. März können die Bürgerinnen und Bürger auf der Gemeinde Einsicht in die neue Bauordnung nehmen.

Bürger haben keinen Rechtsanspruch

“Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflegungsfrist zum Entwurf der Änderung des Bebauungsplanes schriftlich Stellung zu nehmen”, heißt es im Rathaus. Und weiter: “Bei der endgültigen Beschlussfassung durch den Gemeinderat werden rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen in Erwägung gezogen. Der Verfasser einer Stellungnahme hat keinen Rechtsanspruch darauf, dass eine Anregung in irgendeiner Form Berücksichtigung findet.“

Offenbar ist das Ganze aber eh schon beschlossene Sache. SPÖ-Klubobmann Anton Plessl: “Obwohl der geänderte Bebauungsplan vom Gemeinderat noch nicht beschlossen wurde und daher keine rechtskräftige Baubewilligung vorliegen kann, wird diese Projekt von der Firma Real Estate Development schon beworben.”

Hier die Stellungnahme der SPÖ und der Grünen:

 

http://www.perchtoldsdorf.spoe.at/artikel/auflage-der-9-aenderung-bebauungsplanes-0

https://perchtoldsdorf.gruene.at/themen/umwelt/keine-umwidmung-aus-gefaelligkeit