Brunn am Gebirge: Keine Mietpreiserhöhung für die Gemeindewohnungen der Marktgemeinde Brunn am Gebirge. Dieser Beschluss wurde in der letzten Gemeinderatssitzung einstimmig gefällt. Das gilt auch für die Wohnungen im Sozialzentrum der Gemeinde.
„Die anhaltend hohe Inflation belastet die Inhaber von Mietwohnungen in besonderem Maße, da diese nicht nur die Erhöhung der allgemeinen Lebenskosten, sondern auch die mit der Inflation einhergehenden Mietsteigerungen stemmen müssen“, begründet Bürgermeister Dr. Andreas Linhart den Gemeinderatsbeschluss.
Finanziell besonders betroffen sind die Mieter der 146 Brunner Gemeindewohnungen, da diese hauptsächlich von Beziehern niedriger Einkommen bewohnt werden. Deshalb wurde bereits in der Gemeinderatssitzung am 15. Dezember 2022 beschlossen, die Anpassung der Kategoriemietzinse für Gemeindewohnungen bis 1. Juli 2023 auszusetzen.
Nun folgte am 23.3.2023 der einstimmige Gemeinderatsbeschluss, die Anpassung der indexgesicherten Mieten von Gemeindewohnungen im Zeitraum von 1. April bis 31. Dezember 2023 auszusetzen und das bereits im Dezember 2022 beschlossene Aussetzen der Anpassung der Kategoriemietzinse ebenfalls bis 31. Dezember 2023 zu verlängern. Gleiches gilt laut Anordnung der Geschäftsführung der gemeindeeigenen Betriebsgesellschaft, von der das Sozialzentrum verwaltet wird, für die dortigen Wohnungen. Für die Zeit nach dem 1. Jänner 2024 sollen sowohl für die Gemeindewohnungen als auch für die Wohnungen im Sozialzentrum Stützungsmaßnahmen überlegt werden.