
Während andere Parteien den Wahltermin 7. Juni für gut heißen, läuft SPÖ-Klubobmann Anton Plessl dagegen Sturm. (Wir haben schon darüber berichtet). Jetzt will er sogar den Weg zum Verfassungsgerichtshof nicht mehr ausschließen.
“Ich halte die Durchführung der Wahl am 7. Juni immer noch für grob fahrlässig. Menschen, älter als 65 und teilweise mit Vorerkrankungen, gefährden durch den Besuch des Wahllokals ihre Gesundheit. Seit Wochen und auch derzeit werden sie daher zu Recht aufgefordert, zu Hause zu bleiben”, schreibt Plessl. Ein Drittel seiner Wahlmitarbeiterinnen und Mitarbeiter sei über 65, der älteste 92, und einige hätten wegen der Coronapandemie Angst, bei der Wahl mitzuhelfen.
Plessls Kritik richtet sich aber auch gegen die enormen Einschränkungen bei der Wahlwerbung. “Die Behinderung der Spitzenkandidaten der SPÖ, Susanne Giffinger, und der SPÖ selbst ist evident. Die klassischen Werbemöglichkeiten, wie zum Beispiel Hausbesuche (das Virus hält sich drei Tage auf der Türklinke!), Unterschriftenaktionen, Versammlungen, Verteilaktionen sind derzeit verboten. Dieser Wegfall kann nicht wettgemacht werden und ist daher ein entscheidender Nachteil für die SPÖ. Für die Wahl am 7. Juni ist daher der Grundsatz des freien Wahlrechtes und der freien Wahlwerbung nicht erfüllt”, so Hofrat Plessl. Und droht:
“Ich scheue daher nicht, in meinem Kampf gegen die enormen Einschränkungen der durch die Verfassung garantierten Freiheits- und Grundrechte den Weg zum Verfassungsgerichtshof zu beschreiten.”
