Während andere Parteien den Wahltermin 7. Juni für gut heißen, läuft SPÖ-Klubobmann Anton Plessl dagegen Sturm. (Wir haben schon darüber berichtet). Jetzt will er sogar den Weg zum Verfassungsgerichtshof nicht mehr ausschließen.
“Ich halte die Durchführung der Wahl am 7. Juni immer noch für grob fahrlässig. Menschen, älter als 65 und teilweise mit Vorerkrankungen, gefährden durch den Besuch des Wahllokals ihre Gesundheit. Seit Wochen und auch derzeit werden sie daher zu Recht aufgefordert, zu Hause zu bleiben”, schreibt Plessl. Ein Drittel seiner Wahlmitarbeiterinnen und Mitarbeiter sei über 65, der älteste 92, und einige hätten wegen der Coronapandemie Angst, bei der Wahl mitzuhelfen.
Plessls Kritik richtet sich aber auch gegen die enormen Einschränkungen bei der Wahlwerbung. “Die Behinderung der Spitzenkandidaten der SPÖ, Susanne Giffinger, und der SPÖ selbst ist evident. Die klassischen Werbemöglichkeiten, wie zum Beispiel Hausbesuche (das Virus hält sich drei Tage auf der Türklinke!), Unterschriftenaktionen, Versammlungen, Verteilaktionen sind derzeit verboten. Dieser Wegfall kann nicht wettgemacht werden und ist daher ein entscheidender Nachteil für die SPÖ. Für die Wahl am 7. Juni ist daher der Grundsatz des freien Wahlrechtes und der freien Wahlwerbung nicht erfüllt”, so Hofrat Plessl. Und droht:
“Ich scheue daher nicht, in meinem Kampf gegen die enormen Einschränkungen der durch die Verfassung garantierten Freiheits- und Grundrechte den Weg zum Verfassungsgerichtshof zu beschreiten.”
Die Coronamaßnahmen sind nach Ansicht vieler Juristen sowieso nicht verfassungskonform, es sind schon Klagen anhängig. https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20200408_OTS0064/anwalt-bringt-verfassungsklage-gegen-covid-19-massnahmengesetz-ein
Nun, es ist ohne Zweifel das gute Recht des Herrn Plessl, die Entscheidung zur Durchführung der Wahl beim Verfassungsgerichtshof prüfen zu lassen. Seine Argumente kann ich jedoch – unter Betrachtung der Gesamtsituation – nicht unterstützen.
Die angeführte “Behinderung” des Wahlkampfs stellt keinen spezifischen Nachteil für die SPÖ dar; die Regeln sind für alle gleich. Die von allen Parteien endlich vereinbarten Regeln zum Aufstellen von Plakaten und den Verzicht auf nichtamtliche Wahlzettel verbessert sogar die Chancengleichheit und sollte auch für die Zukunft beibehalten werden.
Die Gefährdung der WählerInnen und WahlhelferInnen kann durch adäquate Maßnahmen – wie im Einzelhandel – minimiert werden. Im Falle eines Falles gibt es ja auch die Möglichkeit der Briefwahl.
Und was wäre denn das Resultat, sollte der VGH der Klage Plessls stattgeben? Die Wahl müsste noch weiter nach hinten verschoben werden (bis wann?) und unser GR würde weiterhin in einer Zusammensetzung tagen, welche nicht dem Willen von uns WählerInnen entspricht. DAS wäre dann tatsächlich ein demokratiepolitisches Problem!
Daher: Lasst uns am 7. Juni wählen und dann schauen wir, dass es wieder voran geht in unserem Ort!