Bei der Gemeinderatssitzung vom 29. April, die erstmals als Videokonferenz live im Internet übertragen wurde, wurde über Antrag des Bürgermeisters u.a. die Entrichtung der Gebrauchsabgabe für Vorgärten (Aufstellung von Tischen, Stühlen u.ä.) vor Geschäftslokalen aller Art sowie für standfeste Verkaufshütten bis Jahresende erlassen. „Damit können die Flächen vor den Lokalen und Geschäften als Schanigärten oder Verkaufsflächen genützt werden, um so die Wirtschaft, Gastronomie und Heurigen zu unterstützen“, so Schuster.
Im NÖ Landtag wird Bürgermeister Martin Schuster, der ja auch Landtagsabgeordneter ist, in der Sitzung am 7. Mai eine Änderung im Buschenschankgesetz beantragen, die ein unkompliziertes und unbürokratisches „Ausstecken“ nach der Zwangspause ermöglichen soll: „Der Abstand zwischen den Aussteckzeiten wird für heuer von 4 Wochen auf 2 Wochen verkürzt. Damit wird eine höhere Flexibilität ermöglicht und den betroffenen Betrieben die Möglichkeit gegeben, die teilweise markanten Umsatzverluste besser kompensieren zu können“, erläutert Schuster seinen Vorstoß.