Perchtoldsdorf: 25 Appartements auf ca 700m2, aber nur 4 KFZ-Stellplätze statt der vorgeschriebenen 31. Dieses Projekt in der Ketzergasse 307 sorgte im Herbst 2021 für große Aufregung in der Nachbarschaft. Laut Einreichplan hätten die Appartements keine Küchen und seien daher nicht als “Wohnung” zu zählen, so die Rechtfertigung des Bauträgers, der das Objekt als “Heimgebäude” bezeichnet und sich somit 31 Stellplätze sparen will. Zu Lasten der Anrainer, die dort mit einem erheblichen Zuwachs an Autos rechnen müssen.
Gemeinderätin Gabriele Wladyka hat im Namen der Anrainer dagegen berufen und es gab eine achtmonatige Nachdenkphase der Baubehörde zweiter Instanz (Gemeindevorstand).
Der Gemeindevorstand hat dann eine Nichtigkeitserklärung beschlossen und die Baubewilligung aufgehoben. Der Bauträger akzeptierte das natürlich nicht und wandte sich an den Landesverwaltungsgerichtshof, der den Bescheid des Gemeindevorstandes wiederum aufhob.
Das heißt: Die Baubewilligung ist jetzt rechtskräftig und es kann gebaut werden. Aber nur ohne Küchen!
Der Bauträger hat allerdings in den Zimmern schon Anschlüsse für den Einbau von Kochnischen vorgesehen. Wenn er das verwirklicht, würde er sofort einen Abbruchbescheid der Baubehörde bekommen, ist sich Gemeinderätin Gabriele Wladyka sicher. Und ob sich die Appartements so ganz ohne Kochgelegenheiten gut vermieten lassen, sei fraglich, sagt sie. Es gibt im ganzen Haus angeblich keine Küche, auch keine Gemeinschaftsküche.
Wie es aussieht, halten Bauträger und der Landesverwaltungsgerichtshof die Bürger offensichtlich für blöd. Denn entweder glauben sie wirklich, dass jemand in eine Behausung (die Bezeichnung “Wohnung” wird ja, wie oben erwähnt, vermieden) einzieht, ohne dort kochen zu können, oder aber sie spielen auf Zeit und pokern, dass im Falle der Errichtung von Küchen/Kochnischen etc. die Anrainer einfach vergessen, dass 25 neue Mieter eventuell auch Parkplätze benötigen und mit den vier vorhandenen vielleicht nicht das Auslangen finden.