Demo gegen den Bauboom in Perchtoldsdorf

Demo von Bürgerliste und Grünen gegen die Verbauung von Perchtoldsdorf.

Perchtoldsdorf. Rund zwei Dutzend Bürgerinnen und Bürger demonstrierten Mittwochabend (26.9.) vor dem Rathaus gegen die Baupolitik der Gemeinde. Auf Transparenten forderten sie u.a. “Totalverbauung stoppen” oder “Stoppen wir die Bauwut.”

Zur Demonstration aufgerufen hatte die Bürgerliste von GR Gabriele Wladyka und Helmuth Kittinger, die auch eine Unterschriftenaktion unter dem Motto “Retten wir Perchtoldsdorf” durchgeführt hat. 670 Unterschriften statt der angepeilten 500 konnte Wladyka schließlich präsentieren.  Unterstützt wurde die Bürgerliste bei der Demo auch von den Grünen unter GR Christian Apl. 

Gabriele Wladyka mit den 670 gesammelten Unterschriften zur “Rettung von Perchtoldsdorf”. Fotos: Schwertführer

Die Forderungen von 670 Perchtoldsdorfern waren:

  • 1000 qm Mindestgröße für neugeschaffene Bauplätze, um die Zerstückelung und Zersiedelung zu stoppen und die Grundstücke weniger attraktiv für Bauträger zu machen.
  • Weiters die Festlegung von maximal 2 Wohneinheiten im gesamten Bauland Wohngebiet (Jetzt gilt das in einigen Bereichen nicht, z.B. in der Donauwörtherstraße, wo die Errichtung großer Wohnbauten möglich ist).
  • Und: Schutz des Ortsbildes und der erhaltungswürdigen Bauten, sowie Erhaltung von Grünräumen im Bauland.

Die Bürgerliste hat in der anschließenden Gemeinderatssitzung diesbezüglich 4 Anträge gestellt, die schließlich zur Bearbeitung in den Bauausschuss verwiesen wurden.

ÖVP-Bürgermeister Martin Schuster teilte zwar zum großen Teil die Sorgen der Bürger, ist aber der Meinung, dass die von seiner Fraktion vorgesehenen Maßnahmen gegen den Bauboom und für die Erhaltung des Ortsbildes  ausreichen würden. Er verwies darauf, dass Nachbargemeinden wie etwa Gießhübl oder Brunn in den letzten Jahren und Jahrzehnten zwei- bis drei Mal so rasch gewachsen seien wie Perchtoldsdorf.

Die Anträge der ÖVP haben dann so ausgesehen und wurden einstimmig beschlossen:

  • Erhöhung der Mindestgrundstücksgröße bei geschlossener Bauweise von bisher 300 auf 500 qm und
  • Abbruchverbot von Gebäudefassaden, die vor 1945 errichtet wurden in den Schutzzonen und in der Cottage-Wohnzone.                                                  Gabriele Wladyka: “Es war ein Kompromiss, aber besser als gar nichts.”